AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der FFW und BV Hart GbR. (nachstehend kurz mit „der Veranstalter“ bezeichnet)
Manholding 4
83339 Chieming

für die Veranstaltung Festwoche Hart vom 27.07. bis 7.08.2023 in Hart/Chieming.

1. Geltungsbereich
1.1 Die gegenständlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend kurz mit „AGB“ bezeichnet) sind Bestandteil der Verträge über den Erwerb von Eintrittskarten für die Veranstaltung Festwoche Hart, die vom Veranstalter organisiert und durchgeführt wird.
1.2 Die AGB regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Veranstalter und dessen Kunden, welche Produkte (im Wesentlichen Tickets) und sonstige Services des Veranstalters in Anspruch nehmen (nachstehend kurz mit „der Kunde“ bezeichnet).

2. Tickets
2.1 Tickets zur Veranstaltung dürfen nur über die vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Vertriebswege erworben werden. Diese sind insbesondere der vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Online-Shop auf der Seite www.echthart.de sowie der Verkauf durch Mitglieder des Festausschusses und ausgewiesene Vorverkaufsstellen. Wenn ein Ticket online über den Shop erworben wird, wird mit Klicken des Buttons “Jetzt kaufen” ein Vertrag über den Kauf des Tickets geschlossen.
2.2 Der Erwerb von Tickets zum gewinnbringenden Weiterverkauf ist ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters untersagt.
2.3 Dem Personal des Veranstalters ist auf Verlangen stets das gültige Ticket vorzuweisen.
2.4 Die im Zuge der jeweiligen Ticketbestellung von eventuellen Vertriebspartnern des Veranstalters erfassten Daten dürfen uneingeschränkt an den Veranstalter weitergegeben werden.
2.5 Jegliche Vervielfältigung, Kopie, Veränderung oder Weiterverarbeitung von Tickets ist ausdrücklich untersagt.
2.6 Bereits erworbene Tickets werden vom Veranstalter nicht umgetauscht oder zurückgenommen, sofern keine abweichende Regelung festgehalten wird.
2.7 Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf die Besetzung der Künstler. (Besetzungs-) Änderungen bei den Künstlern der Veranstaltung und sonstige Änderungen des beworbenen Veranstaltungsablaufs berechtigen nicht zur Rückgabe oder zum Umtausch von Eintrittskarten.
2.8 Bei einem Ticketverlust wird dem Kunden kein Ersatzticket ausgestellt.
2.9 Bei Verlassen des Festgeländes (umzäunter Bereich um das Festzelt) verliert das Ticket seine Gültigkeit. Wiedereintritt nur mit gültigem Ident-Control-Armband bzw. Stempel.

3. Preise, Versandkosten, Zahlung, Fälligkeit
3.1 Die auf den Tickets abgedruckten oder im Online-Shop angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Hinzu kommen etwaige Versandkosten.
3.2 Der Kunde hat die Möglichkeit der Zahlung per Vorkasse, PayPal oder Sofort-Überweisung.
3.3 Hat der Kunde bei der Bestellung die Zahlung per Vorkasse gewählt, so verpflichtet er sich, den Kaufpreis unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen. Kann bei einer Bestellung mit Zahlungsart Vorkasse ein Zahlungseingang nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen festgestellt werden, ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Bestellung zu stornieren.

4. Lieferung
4.1 Sofern in der Produktbeschreibung nicht anders angegeben erfolgt der Versand der Tickets innerhalb von 7-10 Werktagen nach Zahlungseingang per Post.
4.2 Die Lieferung der bestellten Tickets erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden, d. h. der Kunde haftet für den zufälligen, unverschuldeten Untergang der Tickets. Ein unverschuldet verspäteter Zugang von versendeten Tickets beim Kunden steht dem zufälligen Untergang der Tickets gleich. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich nach Lieferung der Tickets diese auf Vollständigkeit zu überprüfen und Reklamationen unverzüglich gegenüber dem Veranstalter schriftlich (auch per E-Mail) zu erklären und nachzuweisen.

5. Widerrufs- und Rückgaberecht; Rücktrittsrecht
5.1 Ein Widerrufsrecht für den Kunden besteht gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Insbesondere bei Tickets für Veranstaltungen, besteht daher kein Widerrufsrecht. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend.
5.2 Kann bei einer Bestellung mit Zahlungsart Vorkasse ein Zahlungseingang nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen festgestellt werden, ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Bestellung zu stornieren.

6. Öffnungszeiten, Einlass
6.1 Bei den vom Veranstalter bekannt gegebenen Veranstaltungszeiten handelt es sich um Richtzeiten, welche sich aus technischen und organisatorischen Gründen verschieben können.
6.2 Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, die Veranstaltungszeiten auch kurzfristig zu ändern, sofern hierfür technische oder organisatorische Erfordernisse bestehen.
6.3 Ersatzansprüche des Kunden wegen eines verspäteten oder (auch kurzfristig) verschobenen Veranstaltungsbeginns sind ausgeschlossen.

7. Absageregelung
7.1 Im Falle der vollständigen Absage der Veranstaltung vor deren Beginn können bereits erworbene Tickets innerhalb von zwei Monaten ab dem geplanten Ende der Veranstaltung beim Veranstalter gegen Erstattung des Ticketpreises zurückgegeben werden. Versandkosten des Kunden für dessen Ticketerwerb sind dabei vom Veranstalter nicht zu erstatten.
7.2 Nach Ablauf dieser Rückgabefrist ist eine Rückerstattung des Ticketpreises nicht mehr möglich.
7.3 Eine Erstattung des Ticketpreises findet ferner nur dann statt wenn die Absage oder der Abbruch auf Grund eines Ereignisses höherer Gewalt erfolgt ist.
7.4 Im Falle der Absage, des Abbruches, der Verschiebung gem. 6.2 bzw. Programmänderung der Veranstaltung werden keine wie immer damit zusammenhängenden Kosten des Kunden (wie etwa Nächtigungs-, Verpflegungs- und/oder Anfahrtskosten) ersetzt.

8. Hausrecht
8.1 Kunden kann der Zutritt verweigert werden, wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen.
8.2 Kunden die den vom Veranstalter vorgesehen Kartenverkauf behindern insbesondere indem sie versuchen, Karten am oder vor dem Festgelände anzubieten oder weiterzuverkaufen, können vom Festgelände und dem Nahebereich zum Eingang verwiesen werden.
8.3 Kunden können von der laufenden Vorstellung weggewiesen werden, wenn sie diese stören, andere Kunden belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Eintrittskarte haben.

9. Ton- und/oder Bildaufnahmen durch den Kunden
9.1 Ton- und/oder Bildaufnahmen, somit insbesondere Fotos, Videos und Tonaufzeichnungen von den Künstlern und den Vorstellungen sind dem Kunden nicht gestattet.
9.2 Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmungen kann der Kunde ohne Anspruch auf Rückerstattung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

10. Ton- und/oder Bildaufnahmen durch den Veranstalter
10.1 Der Kunde stimmt hiermit ausdrücklich zu, dass der Veranstalter und dessen Vertragspartner bei der Veranstaltung Ton- und/oder Bildaufnahmen, somit insbesondere Fotos, Videos und Tonaufzeichnungen des Kunden erstellt.
10.2 Der Kunde erteilt ferner seine ausdrückliche Zustimmung, dass derartige Aufnahmen auch in einer Weise erstellt werden dürfen, bei der der Kunde deutlich identifizierbar und bildfüllend abgebildet ist.
10.3 Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass der Veranstalter die vom Kunden gemachten Aufnahmen in einer Bilder- und/oder Video-Galerie sowohl in natura als auch im Internet ausstellt. Davon umfasst sind insbesondere die Galerien des Veranstalters auf dessen Homepages und dessen Social-Media-Auftritten.
10.4 Der Kunde erteilt ferner seine ausdrückliche Zustimmung, dass der Veranstalter die vom Kunden gemachten Aufnahmen an öffentliche und private Medien (insbesondere Zeitungen, Radio- und Fernsehsender, Online-Nachrichten) zu Berichterstattung über die Veranstaltung uneingeschränkt weitergibt.
10.5 Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass der Veranstalter die vom Kunden gemachten Aufnahmen selbst zu Werbezwecken uneingeschränkt verwenden darf.
10.6 Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf jedes Entgelt für die Verwendung dessen bei der Veranstaltung angefertigten Aufnahmen.

11. Verhalten am Festgelände
11.1 Das Betreten des Festgeländes ist nur während der vom Veranstalter freigegebenen Veranstaltungszeiten zulässig.
11.2 Ab dem Beginn der Herstellungsarbeiten zum bestimmungsgemäßen Gebrauch des Festgeländes bis zum Beginn der Veranstaltung sowie nach Beendigung der Veranstaltung bis zum Abschluss der Abbau- und Räumungsarbeiten dürfen das Festgelände und der daran anschließende Manipulations-, Zufahrts- und Lieferbereich von den Kunden ausnahmslos nicht betreten werden.
11.3 Aus Sicherheitsgründen ist das Mitnehmen von sperrigen Gegenständen in den Publikumsbereich des Festgeländes im Festzelt nicht erlaubt.
11.4 Alle Not-, Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten.
11.5 Den Anweisungen des Personals des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten.
11.6 Tiere sind – mit Ausnahme von Hilfshunden mit entsprechender Bescheinigung – am Festgelände nicht zugelassen.
11.7 Ausgewiesene Rauchverbote am Festgelände sind strengstens einzuhalten.
11.8 Die Mitnahme von Speisen- und Getränken in das Festgelände ist nicht erlaubt.
11.9 Die Mitnahme von Getränkedosen, Flaschen, Gegenständen, die als Waffen oder Wurfgegenstände missbraucht werden können, Waffen sowie pyrotechnischen Gegenständen ist nicht gestattet und müssen vom Kunden noch vor dem Eingang zum Festgelände ordnungsgemäß entsorgt werden.

12. Haftungsbeschränkung
12.1 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für dessen schutzbedürftigen Begleitpersonen.
12.2 Der Veranstalter haftet gegenüber dem Kunden nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person
12.3 Der Kunde nimmt in diesem Zusammenhang ausdrücklich zur Kenntnis, dass aufgrund der Lautstärke der Veranstaltung und der dabei stattfindenden Vorstellungen die Gefahr von Gesundheitsschäden – insbesondere Hörschäden – nicht ausgeschlossen werden kann. Für den daher jeweils situationsabhängig erforderlichen Gehörschutz ist der Kunde selbständig verantwortlich und treffen den Veranstalter diesbezüglich keine Fürsorgepflichten. Ungeachtet dessen stellt der Veranstalter für den Kunden einen kostenlosen Hörschutz zur Verfügung, der vom Kunden beim Personal des Veranstalters am Festgelände oder bei den Kassen selbständig anzufordern ist.
12.4 Eine Haftung des Veranstalters für Vermögensschäden des Kunden durch leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

13. Parkplatznutzung
13.1 Für Diebstahl und Vandalismus jeglicher Art wird keine Haftung übernommen
13.2 Für Schäden aller Art, die Besucher auf dem Parkplatz erleiden, wird seitens des Veranstalters nur gehaftet, wenn die Schäden durch den Veranstalter oder dessen Vertreter oder Bevollmächtigte vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Daher haftet der Veranstalter nicht für Personen- und Sachschäden.
13.3 Nach Veranstaltungsende bzw. nach der Sperre des Parkplatzes, übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftungen die im Zusammenhang mit Besuchern, welche sich noch am Gelände befinden bzw. dieses nach der Sperre wieder betreten

14. Datenschutzbestimmungen
14.1 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten für den Zweck der Ticketbestellung und der Zahlungsabwicklung elektronisch gespeichert werden. Dazu gehören: Name, Vorname, Adresse, Zahldaten, E-Mail-Adresse und ggf. Telefonnummer.
14.2 Sowie die Aufbewahrung Ihrer Daten zur Erfüllung des Zwecks für den sie erhoben wurden nicht mehr erforderlich oder gesetzlich geboten ist, werden diese gelöscht.

15. Schlussbestimmungen
15.1 Auf die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und dem Veranstalter findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
15.2 Die Vertragssprache sowie die für allfällige Streitigkeiten anzuwendende Prozesssprache ist Deutsch.
15.3 Als ausschließlich zuständiges Gericht wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Veranstalters vereinbart.
15.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Kunde und Veranstalter sind sich darüber einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen ist, die der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.